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Kooperationsrat
Die School of Education ist durch zwei Mitglieder in dem von der Senatsschulverwaltung eingerichteten Kooperationsrat (§3 des Lehrkräftebildungsgesetzes) vertreten. Der Kooperationsrat koordiniert die phasenübergreifenden Aufgaben zwischen den lehrerbildenden Universitäten, den Schulpraktischen Seminaren und den ausbildenden Schulen. Zentrales Thema ist die Abstimmung über die gemeinsame Gestaltung der Schulpraktischen Studien (Berufsfelderschließendes Praktikum und Praxissemester).