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Hinweise und Formulare zum Betriebspraktikum für das Berufliche Lehramt
Die Gesamtdauer des Betriebspraktikums, das bis zur Anmeldung der Bachelorarbeit bzw. der Masterarbeit im Quereinstiegsmaster nachzuweisen ist, beträgt 26 Wochen und ist in der Regel als Vollzeitpraktikum (35-40 Arbeitsstunden/Woche) abzuleisten. Im Sinne des Ausbildungszweckes wird den Praktikant_innen empfohlen, Teilpraktika möglichst in verschiedenen Betrieben abzuleisten – dies ist unter Berücksichtigung der Praktikumsrichtlinien [1] und den inhaltlichen Empfehlungen auch im Ausland möglich. Es ist zudem empfehlenswert, einen Teil des Betriebspraktikums vor Aufnahme des Studiums zu absolvieren. Weitere Rahmenbedingungen sind in den Praktikumsrichtlinien [2] geregelt.
Hier erhalten sie wichtige inhaltliche Empfehlungen [3] zum Absolvieren des Betriebspraktikums.
Das Betriebspraktikum ist durch eine Bescheinigung [4] nachzuweisen, auf dem das Unternehmen Auskunft zur Beschäftigungsdauer, Fehl- und Urlaubstagen, die wöchentliche Arbeitszeit sowie die Art der Tätigkeit(en) gibt. Diese Bescheinigung ist dem Sekretariat des Praktikumsbüros (Fr. Ocón, Raum 1.060, Öffnungszeiten s. rechte Spalte) vorzulegen.
Bereits geleistete praktische Tätigkeiten in Betrieben vor
Aufnahme des Studiums können anerkannt werden. Für die
Anerkennung solcher Vorleistungen – dazu zählen auch
Berufsausbildungen und Beschäftigungsverhältnisse – ist das
Praktikumsbüro der School of Education (SETUB) zuständig.
Bitte reichen Sie frühzeitig dieses Formular [5] zusammen mit den
Praktikumsbescheinigung(en) bzw. Ihren Unterlagen über bereits
geleistete praktische Tätigkeiten im Original im
Sekretariat des Praktikumsbüros ein (Raum MAR 1.060, Fr. Ocón,
Öffnungszeiten s. rechte Spalte). Die Originalunterlagen werden im
Praktikumsbüro kopiert und an Sie zurückgereicht.
Nach
erfolgter Prüfung der Bescheinigung(en)/der Unterlagen wird von der
SETUB eine Bescheinigung über den ordnungsgemäßen Abschluss des
Betriebspraktikums ausgestellt und unterschrieben, die bis zur
Anmeldung der Bachelorarbeit dem Prüfungsamt vorzulegen ist.
Auch Studienbewerber_innen für das Masterstudium, die von einer anderen Universität zur TU Berlin wechseln, müssen ein Betriebspraktikum im Umfang von 26 Wochen nachweisen.
Büro des Prüfungsausschusses
Anke Zeiler-AlbrechtVorsitzender: Prof. Dr. Meyser
sec. MAR 1-3/ SETUB
Room MAR 1.033
Tel. 0157 - 34 87 94 37
zeiler-albrecht@tu-berlin.de [6]
Sprechstunde möglich
nach Vereinbarung
Sekretariat des Praktikumsbüro
Annette Ocón AuccaRoom MAR 1.060
Tel. 030-314 73202
Fax: 030-314 79402
annette.oconaucca@tu-berlin.de [7]
BIS AUF WEITERES KEINE
SPRECHZEITEN!
umsbuero/Betriebspraktikum/Richtlinien_Betriebspraktiku
m_berufliche_Fachrichtungen_IR_SETUB_2016-10-25.pdf
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