Inhalt des Dokuments
Information zur Platzvergabeverfahren
Die Vorbereitung für das Praxissemester 2021/22 hat begonnen. Für alle Studierenden, die in das kommende Praxissemester gehen können (i.d.R. 3. Master-Fachsemester oder höher), wird im Zuge des zentralen Vergabeverfahrens ein Schulplatz in ihrer Fachkombination gesucht. Wenn Sie das Praxissemester im Wintersemester 2021/22 absolvieren möchten, müssen Sie sich dazu im April 2021 verbindlich anmelden.
Genauere Informationen folgen hier und über Ihre TU-E-Mailadresse.
Besondere Regelungen im Praxissemester
Praxissemester in Teilzeit Start des Teilzeitpraxis-semesters in 21/22 Fortsetzung des Teilzeitpraxis-semesters in 21/22 | Sollten Sie das Praxissemester in Teilzeit absolvieren wollen, beantragen Sie bitte spätestens zum WiSe 2021/22 ein Teilzeitstudium. Bitte zeigen Sie dem Praktikumsbüro möglichst früh, spätestens bis zum 31.03.2021 an, dass Sie ein Praxissemester in Teilzeit planen, so dass vor Ihrer Anmeldung zum Praxissemester eine Vereinbarung über die Verteilung der Studienleistungen getroffen werden kann und Ihre Praktikumsschule davon in Kenntnis gesetzt werden kann. In dem Fall, dass Sie im WiSe 21/22 Ihr Praxissemester in Teilzeit fortführen, ist keine erneute Anmeldung im April 2021 nötig. Ebenso ist kein neues polizeiliches Führungszeugnis erforderlich. |
Härtefall | Studierende, die für das Praxissemester 2021/22 die Berücksichtung eines Nachteilsausgleichs (Härtefall) beantragen möchten, senden dem Praktikumsbüro bis zum 04.12.2020 einen formlosen Antrag samt Nachweise (Scans) zu. Sollte der Grund für den Nachteilsausgleich erst später eintreten, reichen Sie bitte den Antrag spätestens zusammen mit Ihrer Anmeldung zum Praxissemester Mitte April 2021 ein. Bitte geben Sie ebenfalls an, in welchem Schulbezirk Ihre Praktikumsschule möglichst liegen soll [www.berlin.de/sen/bildung/schule/berliner-schulen/schulverzeichnis/] bzw. welches OSZ Ihrer Fachrichtung Sie präferieren. Ein Härtefall liegt nach der AllgStuPO vor bei
Dem Antrag sind geeignete Nachweise in Kopie bei Vorlage des Originals beizufügen. Diese sind
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