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Bewerbung ausländischer Lehrkräfte mit Anerkennungsbescheid
Lehrkräfte mit einer ausländischen Lehrqualifikation können – soweit sie einen Anerkennungsbescheid der Senatsverwaltung vorweisen können - ergänzende Studienleistungen erbringen, um die Befähigung für ein Lehramt im Land Berlin zu beantragen. An der TU Berlin können diese Studienleistungen im Studiengang Arbeitslehre erbracht werden.
Bitte beachten Sie folgende Schritte!
- Schritt: Beratung
aufsuchen. Interessentinnen /Interessenten, die einen
Anerkennungsbescheid der Senatsverwaltung erhalten haben, können sich
am SETUB-Zentrum zum Bewerbungsverfahren beraten lassen.
Ansprechpartnerin ist Frau Dr. Ophardt (ophardt@tu-berlin.de [1]; Tel.
314-21685).
- Schritt: Bewerbung
durchführen. Die Bewerbung erfolgt über das Portal
uni-assist e.V. nach den regulären Bedingungen für das
Kernfach Arbeitslehre. Da Sie bereits im
Ausland ein Lehramtsstudium absolviert haben, erfolgt die Bewerbung
für ein Zweitstudium und Sie reichen bei der Bewerbung einen Antrag
auf Zulassung Zweitstudium ein. Beachten Sie bitte die Informationen
zum Zweitstudium, die in der BEWERBERINFO Bachelor International [2]
unter Abschnitt Z zu finden sind. Achten
Sie dabei auf die besonderen Bewerbungsunterlagen, die Sie einreichen
müssen, wie z.B. das Formular „Begründung für das beantragte
Zweitstudium“. Es gelten die üblichen Zugangs- und
Zulassungsregelungen der TU Berlin. Einzelheiten zur Bewerbung finden
Sie hier [3]. Zusätzliche Informationen finden Sie im BEWERBERINFO
Bachelor International.
[4]
[5] - Schritt
(falls Sie einen Ablehnungsbescheid erhalten!): Beratung
aufsuchen. Sollten Sie von uni-assist e.V. einen
Ablehnungsbescheid erhalten, empfehlen wir Ihnen eine Beratung im
SETUB-Zentrum.
- Schritt:
Immatrikulation beantragen. Wenn Sie einen Zulassungsbescheid
von der TU erhalten haben, beantragen Sie die Immatrikulation im
Kernfach Arbeitslehre. Beim Immatrikulationsantrag müssen
verschiedene Nachweise eingereicht werden. Achtung: Anstelle des
Formulars „gewünschtes Zweitfachs“ - das für Sie nicht zutrifft
- reichen Sie bitte eine Kopie des Anerkennungsschreibens der
Senatsverwaltung ein.
- Schritt: Studieren. Im Rahmen des Studiums erbringen Sie Studien- und Prüfungsleistungen in dem durch die Senatsverwaltung für Sie vorgegebenen Umfang im Rahmen der regulären Prüfungsadministration der TU Berlin. Sie erhalten Modulabschlussbescheinigungen, die Sie dann als Nachweis für die erbrachten Leistungen der Senatsverwaltung vorlegen.
Sekretariat der Geschäftsstelle
Agnieszka GisbertMAR 1-3/SETUB
Raum MAR 1.037
030/ 314 73 141
E-Mail-Anfrage [6]
nfrage/parameter/de/id/176595/?no_cache=1&ask_mail=
YBH1vgAFFC6UxXrYKxbG1%2BmcTEXs40SqiBL2RXgAE8Y%3D&as
k_name=OPHARDT
ien_IA2_3/BA_Int/BEWERBERINFO_Bachelor_International.pd
f
rbung_immatrikulation/mit_auslaendischen_bildungsnachwe
isen/
nfrage/parameter/de/id/176595/?no_cache=1&ask_mail=
YBH1vgAFljWx1c1QUCUUBRo%2BhkuvTUZ9jkbmOGydZXqOoeTAwbrJV
g%3D%3D&ask_name=Agnieszka%20Gisbert
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