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Bescheinigungen für das BaföG-Amt und für Studienfinanzierungen bzw. Stipendien
Bescheinigungen über Ihren Studienfortschritt für das BAföG-Amt (Formblatt 5) stellt der Prüfungsausschuss aus. In einigen Fällen kann der Prüfungsausschuss auch Bescheinigungen für Stipendiengeber oder Studien(abschluss)finanzierungen ausstellen, es sei denn, deren Vordrucke verlangen ausdrücklich eine Unterschrift des Prüfungsamts.
Den Antrag auf Ausstellung der BAföG-Bescheinigung / des Formblatts 5 stellen Sie bitte im Büro des Prüfungsausschusses bei Frau Zeiler-Albrecht. Für die Bestätigung des Studienfortschritts werden folgende Unterlagen benötigt:
- offizielle Leistungsübersicht/Auszug aus Ihrem tubIT-Studierendenkonto
- offizielle Üersicht der erbrachten Leistungen in Ihrem Zweitfach
- ggf. zusätzlich eine tabellarische Aufstellung der begonnenen, aber noch nicht abgeschlossenen Module*
- ggf. Modullaufzettel mit bereits bescheinigten erbrachten Teilleistungen, wenn Module noch nicht abgeschlossen sind*
Beachten Sie bitte, dass die Bescheinigung der Teilleistungen mit Unterschrift und Stempel des/der Lehrenden versehen sein muss.
*Bitte beachten Sie hierzu, dass eine positive Bestätigung des Studienfortschritts auf dem Formblatt 5 nur auf Grundlage von vollständig abeschlossenen Modulen erfolgt.
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