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Master unter Widerrufsvorbehalt
Erstes Semester im Master unter Widerrufsvorbehalt, Wintersemester
Rückmeldefrist (Geld überweisen!) für das SoSe 2021 22.02.2021
Frist für den Nachweis des Abschlusses / B.Sc.-Zeugnisses
bzw. der Studienabschlussescheinigung 31.03.2021
Zeitplan für den rechtzeitigen Nachweis des B.Sc.-Abschlusses:
Alle Noten inkl. Note der BA-Arbeit sollten idealerweise spätestens am 15.03.2021 vorliegen, damit das Zeugnis erstellt bzw. eine Studienabschlussbescheinigung ausgestellt werden kann.
Das bedeutet:
- Anmeldung der BA-Arbeit ca. 09.11.2020 (12 Wochen Bearbeitungszeit)
- Abgabe der BA-Arbeit spätestens am Ende Januar 2021 (6 Wochen Korrekturzeit für die/den Gutachter*in sind eingeplant)
Bitte sprechen Sie unbedingt vorher mit Ihrer Gutachterin / Ihrem Gutachter, ob ihr/ihm 6 Wochen Korrekturzeit ausreichen. Bedenken Sie die Weihnachtsfeiertage und Neujahr
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Sie merken Ende Januar 2021, dass Sie diesen Zeitplan nicht einhalten können. Was nun?
Verlängerung der Immatrikulation in den Master unter Widerrufsvorbehalt
Voraussetzung für die Verlängerung
Eine Verlängerung der Immatrikulation in den Master unter Widerrufsvorbehalt ist nur möglich, wenn Gründe vorliegen, die nicht durch Sie selbst zu vertreten sind (die Gründe sind nicht Ihre Schuld) siehe: AuswahlSA §9 Abs 2. Z.B.: Sie sind längere Zeit krank und weisen dies nach oder Sie sind durch eine Prüfung durchgefallen oder Ihre BA-Arbeit basiert auf Interviews und Ihre Interviewpartner haben den vorgesehenen Termin verschoben, so dass sich die Bearbeitungszeit verlängert.
Frist für Antrag auf Verlängerung mit Rückmeldung oder
spätestens 31.03.2021
Es liegt ein nicht von Ihnen selbst verschuldeter Grund vor: Ihren Antrag auf Verlängerung der Immatrikulation in den Master unter Widerrufsvorbehalt stellen Sie online an die Abteilung IA Zulassung & Immatrikulation. Dazu gehen Sie in Ihr SAP-Portal und öffnen den entsprechenden Antrag. Dazu laden Sie ein Schreiben mit Ihrer Begründung hoch.
Hinweis: Es könnte auch eine Option sein, sich in den Bachelor zurückstufen zu lassen. Bitte wenden Sie sich an: pruefungsausschuss@setub.tu-berlin.de
Zweites Semester im Master unter Widerrufsvorbehalt (SoSe 2021)
Rückmeldefrist für das WS 2021-22 ca. Mitte Juli 2021
Frist für den Nachweis des Abschlusses / BA-Zeugnisses
bzw. der Studienabschlussbescheinigung 30.09.2021
Empfehlenswerter Zeitplan für den rechtzeitigen Nachweis des B.Sc.-Abschlusses:
Alle Noten inkl. der Note der BA-Arbeit sollten spätestens am 15.09.2021 in QISPOS erfasst sein, damit das Prüfungsamt Ihnen eine Studienabschlussbescheinigung ausstellen kann.
Das bedeutet:
Anmeldung der BA-Arbeit spätestens am 13.05.2019 (12 Wochen Bearbeitungszeit)
Abgabe der BA-Arbeit spätestens am 05.08.2019
(mind. 6 Wochen Korrekturzeit für die Gutachter*innen sind eingeplant)
Bitte sprechen Sie unbedingt vorher mit Ihrer Gutachterin / Ihrem Gutachter, ob ihr/ihm 6 Wochen Korrekturzeit ausreichen. Bedenken Sie: die vorlesungsfreie Zeit ist auch Urlaubszeit!
Wichtig!
Vorbereitung Praxissemester
Im SoSe 2021 müssen Sie unbedingt alle das Praxissemester vorbereitenden Module in der Erziehungswissenschaft und Fachdidaktik abschließen.
Anmeldung zum Praxissemester im April 2021 im Praktikumsbüro der SETUB
Im SoSe 2021 müssen Sie sich rechtzeitig für das Praxissemester im WS 2021-22 anmelden!
Bitte halten Sie engen Kontakt zum Praktikumsbüro, Frau Dr. Buchholtz.
Bei den kleinsten Anzeichen von Verzögerungen oder anderer Probleme wenden Sie sich bitte unverzüglich an die Studentische Studienfachberatung oder an den Prüfungsausschuss.